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Bedeutung von prosecutor

Staatsanwalt; Ankläger

Herkunft und Geschichte von prosecutor

prosecutor(n.)

„Jemand, der ein Ziel verfolgt oder einen Zweck erfüllt“, 1590er Jahre, abgeleitet vom Mittellateinischen prosecutor, ein Agentennomen von prosequi (siehe prosecute). Die spezifische rechtliche Bedeutung „jemand, der einen Fall vor Gericht bringt“ stammt aus den 1620er Jahren; früher wurde eine solche Person als promoter bezeichnet (Ende des 15. Jahrhunderts). Verwandt: Prosecutorial.

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Im frühen 15. Jahrhundert tauchte das Wort prosecuten auf, was so viel wie „verfolgen, nachgehen mit dem Ziel, etwas zu erreichen oder zu erlangen“ bedeutete. Es stammt vom lateinischen prosecutus, dem Partizip Perfekt von prosequi, was „nachfolgen, begleiten; verfolgen, jagen; angreifen, überfallen, beleidigen“ bedeutet. Dieses lateinische Verb setzt sich aus pro-, was „vorwärts“ bedeutet (siehe pro-), und sequi zusammen, was „folgen“ heißt (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *sekw- (1) „folgen“). Die Bedeutung „vor ein Gericht bringen, durch rechtliche Schritte anstreben“ ist seit den 1570er Jahren belegt. Im Altfranzösischen wurde das lateinische Verb zu prosequer, umgangssprachlich zu porsuir, was dann ins Englische als pursue überging.

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    angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of prosecutor

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