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Bedeutung von veto

Einspruch; Vetorecht; Verbot

Herkunft und Geschichte von veto

veto(n.)

„Das Recht, das einer Instanz einer verfassungsmäßigen Regierung zusteht, die Entscheidungen einer anderen Instanz zu verhindern“, insbesondere wenn eine Exekutive ein vom Gesetzgeber verabschiedetes Gesetz ablehnt. Der Begriff stammt aus den 1620er Jahren und leitet sich vom lateinischen veto ab, was wörtlich „Ich verbiete“ bedeutet. Es handelt sich um die erste Person Singular Präsens Indikativ von vetare, was so viel wie „verbieten, untersagen, ablehnen, behindern“ bedeutet. Die Herkunft dieses Verbs ist unbekannt.

Fitzedward Hall bemerkte in seinem Werk „Modern English“ aus dem Jahr 1873, dass es sich um ein „kurioses Beispiel ... für ein flektiertes lateinisches Verb handelt, das wir als Basis übernommen haben“. Er zieht Vergleiche zu memento und caveat.

Im antiken Rom war es der „Fachbegriff für den Protest, den ein Volkstribun gegen Maßnahmen des Senats oder der Magistrate einlegte“ [Lewis]. Im Jahr 1792 wurde der Begriff im Englischen erweitert und bezeichnete fortan jedes Recht oder jede Befugnis, autoritativ etwas abzulehnen oder zu verbieten.

veto(v.)

„autorisiert verbieten“, 1706, abgeleitet von veto (n.). Verwandt: Vetoed; vetoing.

Verknüpfte Einträge

„Achtung, Warnung“, 1550er Jahre, aus dem Lateinischen, wörtlich „lass ihn vorsichtig sein“, dritte Person Singular Präsens Konjunktiv von cavere „sich hüten, aufpassen, wachen, sich vor etwas schützen“ (abgeleitet von der PIE-Wurzel *keu- „sehen, beobachten, wahrnehmen“). Die rechtliche Bedeutung „öffentliche Warnung, die eine Handlung verhindert“ ist seit den 1650er Jahren belegt.

Ende des 14. Jahrhunderts bezeichnete memento „Psalm cxxxi im Messkanon“ (der mit dem lateinischen Wort Memento beginnt und in dem die Verstorbenen geehrt werden). Es stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „erinnere dich“, die zweite Person Singular Imperativ von meminisse „sich erinnern, zurückdenken, an etwas denken, im Gedächtnis behalten“. Diese Form ist redupliziert und steht in Verbindung mit mens „Geist“ oder „Verstand“, abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *men- (1) „denken“. Die Bedeutung „ein Hinweis oder eine Anregung, um die Erinnerung zu wecken, ein Erinnerungsstück, ein Objekt, das als Warnung dient“ entstand in den 1580er Jahren. Der Sinn von „Andenken“ wurde erstmals 1768 belegt.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of veto

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