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Bedeutung von concubinage

Konkubinat; Lebensgemeinschaft ohne Ehe; Zustand der Partnerschaft ohne rechtliche Ehe

Herkunft und Geschichte von concubinage

concubinage(n.)

Ende des 14. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff den „Zustand, eine Konkubine zu sein“ oder die „Praxis, in intimer Gemeinschaft ohne rechtliche Ehe zu leben“. Er stammt aus dem Altfranzösischen concubinage, abgeleitet von concubin, das wiederum aus dem Lateinischen concubina kommt (siehe auch concubine). Im antiken römischen Recht verstand man darunter „ein dauerhaftes Zusammenleben zwischen Personen, deren Ehe rechtlich nicht ausgeschlossen war“.

It was distinguished from marriage proper ( matrimonium) by the absence of "marital affection"—that is, the intention of founding a family. As no forms were prescribed in the later times either for legal marriage or concubinage, the question whether the parties intended to enter into the former or into the latter relation was often one of fact to be determined from the surrounding circumstances, and especially with reference to a greater or less difference of rank between them. [Century Dictionary]
Es unterschied sich von der eigentlichen Ehe (matrimonium) durch das Fehlen von „ehelicher Zuneigung“ – also der Absicht, eine Familie zu gründen. Da in späteren Zeiten weder für die rechtliche Ehe noch für die Konkubinate klare Formen vorgeschrieben waren, stellte sich oft die Frage, ob die Beteiligten die Absicht hatten, in die eine oder die andere Beziehung einzutreten. Dies war häufig eine Frage der Tatsachen, die aus den umgebenden Umständen, insbesondere in Bezug auf einen größeren oder geringeren Rangunterschied zwischen ihnen, bestimmt werden musste. [Century Dictionary]

Verknüpfte Einträge

Um 1300 herum bezeichnete das Wort „Konkubine“ eine Geliebte oder eine Frau, die mit einem Mann zusammenlebt, ohne mit ihm verheiratet zu sein. In Bezug auf alte Zivilisationen wie die Hebräische, Griechische und Römische, in denen diese Beziehung rechtlich anerkannt war, konnte es auch „eine Frau niedrigerer Stellung“ oder „eine Nebenfrau“ bedeuten. Der Ursprung des Begriffs liegt im Lateinischen: concubina (weiblich) und concubinus (männlich) bezeichnen jemanden, der unverheiratet mit einem verheirateten Mann oder einer verheirateten Frau lebt.

In Rom war die Konkubine meist von niedrigerem Stand, aber obwohl sie unter dem matrimonium stand, galt sie weniger als anstößig als adulterium (Ehebruch) oder stuprum (Unzucht). Das Wort selbst stammt von concumbere, was so viel wie „zusammenliegen“ oder „zusammenleben“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus com (mit, zusammen, siehe con-) und cubare (sich niederlegen, siehe cubicle).

Such concubines were allowed by the Greek and Roman laws, and for many centuries they were more or less tolerated by the church, for both priests and laymen. The concubine of a priest was sometimes called a priestess. [Century Dictionary]
Solche Konkubinen wurden durch die griechischen und römischen Gesetze erlaubt, und über viele Jahrhunderte hinweg wurden sie von der Kirche mehr oder weniger toleriert, sowohl von Priestern als auch von Laien. Die Konkubine eines Priesters wurde manchmal als Priesterin bezeichnet. [Century Dictionary]

Im Mittelenglischen, ähnlich wie im Lateinischen, wurde der Begriff manchmal auch für einen Mann verwendet, der mit einer Frau ohne Eheschließung zusammenlebt. Verwandte Begriffe sind Concubinal. In Blounts „Glossographia“ (1656) findet sich concubinary (Substantiv), was „jemand, der eine Konkubine hat“ bedeutet.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of concubinage

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