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Bedeutung von condo

Eigentumswohnung; Wohnungseigentum

Herkunft und Geschichte von condo

condo(n.)

1964, eine Abkürzung für condominium, die im Sinne von „privat besessenes Apartment“ verwendet wird.

Verknüpfte Einträge

Im Jahr 1714 bezeichnete der Begriff „Condominium“ eine „gemeinsame Herrschaft oder Souveränität, das Eigentum, das ausschließlich den Miteigentümern gehört“. Er stammt aus dem modernen Latein condominium, was „gemeinsame Souveränität“ bedeutet. Anscheinend wurde er um 1700 in Deutschland geprägt, abgeleitet von dem lateinischen com für „mit, zusammen“ (siehe com-) und dominium für „Eigentumsrecht, Besitz, Herrschaft“. Letzteres wiederum kommt von dominus, was „Herr, Meister, Eigentümer“ bedeutet, und leitet sich von domus ab, was „Haus“ bedeutet. Diese Wurzeln reichen zurück bis zur indogermanischen Wurzel *dem-, die „Haus, Haushalt“ bedeutet.

Ursprünglich war das Wort vor allem in der Politik und im Völkerrecht gebräuchlich. Der Sinn als „privat besessenes Apartment“ entwickelte sich jedoch erst 1962 im amerikanischen Englisch, als eine spezielle Verwendung des juristischen Begriffs entstand.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of condo

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