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Bedeutung von in custodia legis

unter gesetzlichem Schutz; in gesetzlicher Obhut

Herkunft und Geschichte von in custodia legis

in custodia legis(adv.)

Rechtliches Latein, übersetzt als „in der Obhut des Gesetzes“. Es stammt aus dem Ablativ von custodia, was so viel wie „Bewachung, Aufsicht, Obhut“ bedeutet (siehe custody), plus legis, dem Genitiv von lex, was „Gesetz“ heißt (siehe legal (adj.)).

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Um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde der Begriff verwendet, um „eine Bewachung, einen Schutz, eine sichere Aufbewahrung oder Verteidigung“ zu beschreiben. Er stammt vom lateinischen custodia, was so viel wie „Wachsamkeit, Bewachung oder Aufbewahrung“ bedeutet, und auch „Gefängnis“ bezeichnete. Dieses Wort leitet sich ab von custos (im Genitiv custodis), was „Wächter, Beschützer oder Hüter“ bedeutet. Der Ursprung liegt in der indogermanischen Wurzel *(s)keu-, die „bedecken oder verbergen“ bedeutet. Die Bedeutung „Einschränkung der Freiheit, Gefangenschaft“ entwickelte sich in den 1580er Jahren.

Mitte des 15. Jahrhunderts "von oder bezüglich des Gesetzes," aus dem Altfranzösischen légal "legal" (14. Jh.) oder direkt aus dem Lateinischen legalis "bezüglich des Gesetzes," von lex (Genitiv legis) "eine Verordnung; ein Gebot, eine Regelung, ein Prinzip, eine Regel; ein formeller Vorschlag für ein Gesetz, einen Antrag, ein Gesetzesvorhaben; einen Vertrag, eine Vereinbarung, eine Vorrichtung." Dies steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit legere "sammeln," von der PIE-Wurzel *leg- (1) "sammeln, zusammentragen," mit Derivaten, die "sprechen (um 'Worte auszuwählen')" bedeuten. Vielleicht ist das Substantiv vom Verb im Sinne einer "Sammlung von Regeln" abgeleitet, aber de Vaan scheint zu implizieren, dass die Entwicklung umgekehrt ist:

The verb legare and its compounds all have a meaning which involves a 'task, assignment,' and can therefore be interpreted as derivatives of lex 'law.' The [Proto-Italic] root noun *leg- 'law' can be interpreted as a 'collection' of rules. Whether the root noun existed already in PIE is uncertain for lack of precise cognates.
Das Verb legare und seine Zusammensetzungen haben alle eine Bedeutung, die eine 'Aufgabe, Zuweisung' beinhaltet, und können daher als Derivate von lex 'Gesetz' interpretiert werden. Das [Proto-Italische] Wurzelsubstantiv *leg- 'Gesetz' kann als eine 'Sammlung' von Regeln interpretiert werden. Ob das Wurzelsubstantiv bereits im PIE existierte, ist ungewiss aufgrund des Mangels an präzisen Entsprechungen.

Die Bedeutung "vom Gesetz erlaubt" stammt aus den 1640er Jahren. Verwandt: Legally. Etymologisch nicht verwandt mit law (n.), vgl. Die übliche altfranzösische Form war leial, loial (siehe leal, loyal). Legal tender "Geld, das der Gläubiger gesetzlich akzeptieren muss" stammt aus dem Jahr 1740 (siehe tender (n.2)). Ein legal holiday (1867) ist einer, der durch Gesetz oder Proklamation festgelegt wurde und während dessen die Regierungsarbeit normalerweise ausgesetzt ist.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of in custodia legis

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