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Bedeutung von impune

unbestraft; ungestraft

Herkunft und Geschichte von impune

impune(adj.)

"unpunished" (veraltet), 1610er Jahre, aus dem Lateinischen impunis „unbestraft“ (siehe impunity). Für die Bedeutung „angreifen durch Argumente“ siehe impugn.

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„Angriff durch Argumente“, Ende des 14. Jahrhunderts, stammt aus dem Altfranzösischen impugner (14. Jahrhundert) und leitet sich vom Lateinischen impugnare ab, was „gegen etwas kämpfen, angreifen, attackieren“ bedeutet. Es setzt sich aus einer assimilierten Form von in- zusammen, die „in, auf, an“ bedeutet (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *en, die „in“ bedeutet), und pugnare, was „kämpfen“ heißt (siehe pugnacious). Verwandte Begriffe sind Impugned und impugning. Das Wort Impugnable wurde 1823 verwendet, um „angreifbar“ zu bedeuten, und in den 1560er Jahren auch als „nicht angreifbar“.

In den 1530er Jahren übernahm man das Wort aus dem Französischen impunité (14. Jahrhundert) und direkt aus dem Lateinischen impunitatem (im Nominativ impunitas), was so viel wie „Freiheit von Strafe, Unterlassung der Bestrafung“ bedeutet. Es kann auch „Leichtsinn, Rücksichtslosigkeit“ bedeuten. Der Ursprung liegt in impunis, was „unbestraft, ohne Strafe“ heißt. Dieses Wort setzt sich zusammen aus einer assimilierten Form von in- („nicht, Gegenteil von“, siehe in- (1)) und poena („Strafe“, siehe penal).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of impune

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