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Bedeutung von valediction

Abschied; Verabschiedung; Abschiedsrede

Herkunft und Geschichte von valediction

valediction(n.)

„ein Abschied, ein Abschiednehmen“, 1610er Jahre, abgeleitet vom Partizip Perfekt des lateinischen valedicere „Lebewohl sagen, sich verabschieden“. Dieses setzt sich zusammen aus vale „Lebewohl!“, der zweiten Person Singular im Imperativ von valere „gesund sein, stark sein“ (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *wal- „stark sein“) und dicere „sagen“ (aus der indogermanischen Wurzel *deik- „zeigen“, auch „feierlich aussprechen“). Siehe auch benediction, jurisdiction, malediction.

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„Handlung des Wohlredens oder Segnens; Anrufung göttlichen Segens“, um 1400, benediccioun, abgeleitet vom Spätlateinischen benedictionem (im Nominativ benedictio), was „ein Segen“ bedeutet. Es handelt sich um ein Substantiv, das von benedicere stammt (im klassischen Latein als zwei Wörter geschrieben: bene dicere), was „wohlreden, segnen“ bedeutet. Dies setzt sich zusammen aus bene („gut“, abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *deu- (2), die „tun, vollbringen; Gunst zeigen, verehren“ bedeutet) und dicere („sagen, sprechen“, von der indogermanischen Wurzel *deik-, die „zeigen“ und auch „feierlich aussprechen“ bedeutet).

Die älteste Bedeutung im Englischen bezieht sich auf das Tischgebet vor dem Essen. Im 16. Jahrhundert wurde die französische Form des Wortes wieder ins Lateinische übertragen. Die ältere französische Form, beneiçon, fand ihren Weg ins Mittelenglische als benison.

Im frühen 14. Jahrhundert tauchten Begriffe wie jurisdiccioun, jurediction und ähnliche Varianten auf, die „Verwaltung der Gerechtigkeit“ bedeuteten. Diese stammen aus dem Altfranzösischen juridicion (13. Jahrhundert, im modernen Französisch juridiction) und direkt aus dem Lateinischen iurisdictionem (im Nominativ iurisdictio), was ebenfalls „Verwaltung der Gerechtigkeit, Gerichtsbarkeit“ bedeutet. Der Begriff leitet sich von der lateinischen Wendung iuris dictio ab, wobei ius im Genitiv „Gesetz, Recht“ bedeutet (siehe jurist) und dictio so viel wie „Äußerung“ oder „Aussage“ bedeutet. Diese wiederum stammt aus der indogermanischen Wurzel *deik-, die „zeigen“ oder auch „feierlich aussprechen“ bedeutet.

Die Bedeutung „Umfang oder Bereich der administrativen Macht, das Gebiet, über das eine rechtliche oder gerichtliche Autorität herrscht“ entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert. Die Auffassung als „gerichtliche Autorität, das Recht, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen“ entstand im frühen 15. Jahrhundert. Im Englischen passte sich die Form im 16. Jahrhundert dem Lateinischen an. Verwandte Begriffe sind Jurisdictional.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of valediction

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