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Bedeutung von de jure

rechtlich; gesetzlich; legitim

Herkunft und Geschichte von de jure

de jure

Lateinisch, wörtlich „nach dem Gesetz“, also „legitim, rechtmäßig, kraft des Gesetzes, gemäß dem Gesetz.“ Jure ist der Ablativ von ius „Gesetz“ (siehe de + just (Adj.)).

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Das lateinische Adverb und die Präposition „de“ wird verwendet, um eine Trennung im Raum auszudrücken. Es bedeutet so viel wie „herunter von, ab, weg von“ und wird auch im übertragenen Sinne verwendet, etwa „in Bezug auf, wegen, gemäß.“ Der Ursprung liegt im rekonstruierten indogermanischen Demonstrativstamm *de- (siehe to). Außerdem findet man „de“ als französische Präposition in verschiedenen Ausdrücken oder Eigennamen, abgeleitet vom lateinischen Wort.

Ende des 14. Jahrhunderts bedeutete es „moralisch aufrecht, gerecht in den Augen Gottes“ (heute vor allem als biblisches Archaismus verwendet – OED, 1989). Außerdem wurde es verwendet für „gerecht, fair, unparteiisch in seinen Geschäften“, „angemessen, passend, den Standards oder Regeln entsprechend“ sowie „rechtfertigbar, vernünftig“. Der Ursprung liegt im Altfranzösischen juste („gerecht, aufrecht, aufrichtig“, 12. Jahrhundert) und direkt im Lateinischen iustus („aufrecht, gerecht, gleichmäßig; gesetzeskonform, rechtmäßig; wahr, angemessen; perfekt, vollständig“). Aus demselben Wortstamm stammen auch das spanische und portugiesische justo sowie das italienische giusto. Dieses lateinische Wort leitet sich von ius ab, was „Recht“ bedeutet, insbesondere „Rechtsanspruch, Gesetz“ (siehe jurist). Aus ius entstanden im Englischen auch Begriffe wie jury (Jury), injury (Verletzung) und andere.

Um 1400 wurde es erstmals im Sinne von „rechtsschaffend, gut in der Absicht“ belegt und ab dem frühen 15. Jahrhundert als „rechtlich, gesetzmäßig, im Einklang mit dem Recht“ verwendet. Zudem bedeutete es „genau, präzise; gekennzeichnet durch Genauigkeit; mit korrekten Abmessungen“ (Ende des 14. Jahrhunderts). Bei Erzählungen, Berechnungen usw. stand es für „akkurat, korrekt“ (frühes 15. Jahrhundert). Im musikalischen Kontext, wo es „harmonisch rein, korrekt und genau“ bedeutet, taucht es erst um 1850 auf.

Das alltäglichere lateinische Rechtswort lex bezog sich auf spezifische Gesetze, im Gegensatz zum Gesamtkorpus der Gesetze. Das Substantiv, das „gerechte Person oder Personen; Christus“ bedeutet, wurde Ende des 14. Jahrhunderts belegt. Das neutrale Adjektiv im Lateinischen wurde als Substantiv verwendet, iustum, was so viel wie „das, was recht oder gerecht ist“ bedeutete.

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