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Bedeutung von extramarital

außerhalb der Ehe; ehebrecherisch

Herkunft und Geschichte von extramarital

extramarital(adj.)

Das Wort extra-marital, was so viel wie "außerhalb der Ehe" bedeutet, tauchte bereits 1844 auf. Es setzt sich zusammen aus extra- und marital.

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„Von oder bezüglich eines Ehemannes, oder von der Ehe, wie sie den Ehemann betrifft“, also weiter gefasst „bezogen auf oder im Zusammenhang mit der Ehe, ehelich“, um 1600 aus dem Französischen maritale und direkt aus dem Lateinischen maritalis „von oder für verheiratete Menschen“ entlehnt, abgeleitet von maritus „verheirateter Mann, Ehemann“, dessen Ursprung unklar ist (siehe marry (v.)).

Das Wortbildungselement bedeutet „außerhalb; über den Rahmen von; zusätzlich zu dem, was üblich oder erwartet wird“. In der klassischen lateinischen Sprache ist es nur in extraordinarius belegt, wurde jedoch in der mittellateinischen Sprache und in modernen Bildungen häufiger verwendet. Es steht für das lateinische extra (Adverb) „von außen, ohne, außer“, den alten femininen Ablativ Singular von exterus „äußerlich, außerhalb“ und den Komparativ von ex „aus“ (siehe ex-).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of extramarital

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