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Bedeutung von extrajudicial

außergerichtlich; nicht durch das Gericht; außerhalb des rechtlichen Verfahrens

Herkunft und Geschichte von extrajudicial

extrajudicial(adj.)

Das Wort extra-judicial bedeutet „außerhalb gerichtlicher Verfahren, außerhalb des gewohnten Ablaufs rechtlicher Verfahren“ und tauchte in den 1580er Jahren auf (impliziert in extrajudicially). Es setzt sich zusammen aus extra- und judicial.

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Ende des 14. Jahrhunderts bezog sich der Begriff auf alles, was mit Richtern zu tun hatte, sowie auf die Verwaltung der Gerechtigkeit. Er stammt vom lateinischen iudicialis, was so viel wie „zu einem Gericht der Gerechtigkeit gehörend“ bedeutet. Dieses wiederum leitet sich von iudicium ab, was „Urteil“ oder „Entscheidung eines Gerichts“ bedeutet – und auch das Gericht selbst beschreiben kann. Der Ursprung liegt bei iudex, was „Richter“ heißt. Dieses Wort setzt sich zusammen aus ius, was „Recht“ oder „Gesetz“ bedeutet (siehe auch just (Adjektiv)), und einem Teil von dicere, was „sagen“ bedeutet. Letzteres stammt von der indogermanischen Wurzel *deik- ab, die „zeigen“ oder auch „feierlich aussprechen“ bedeutet. Eine verwandte Form ist Judicially.

Das Wortbildungselement bedeutet „außerhalb; über den Rahmen von; zusätzlich zu dem, was üblich oder erwartet wird“. In der klassischen lateinischen Sprache ist es nur in extraordinarius belegt, wurde jedoch in der mittellateinischen Sprache und in modernen Bildungen häufiger verwendet. Es steht für das lateinische extra (Adverb) „von außen, ohne, außer“, den alten femininen Ablativ Singular von exterus „äußerlich, außerhalb“ und den Komparativ von ex „aus“ (siehe ex-).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of extrajudicial

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