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Bedeutung von lawman

Gesetzeshüter; Polizeibeamter; Rechtsanwalt

Herkunft und Geschichte von lawman

lawman(n.)

In den 1530er Jahren entstand das Wort für „Rechtsanwalt“, zusammengesetzt aus law (n.) und man (n.). Die Bedeutung „Gesetzeshüter“ kam erst 1865 auf. Im Altenglischen gab es bereits das Wort lahmann, das so viel wie „ein Beamter oder Verkünder des Gesetzes, jemand, der mit dem Gesetz vertraut ist und befugt ist, es zu verkünden“ bedeutete. Dieses Wort stammt aus dem Alt-Nordischen. Zudem existierte im Anglo-Lateinische das Wort lagamannus, was „Magistrat“ bedeutete und aus dem frühen 12. Jahrhundert stammt. Daraus entwickelte sich auch der Eigenname Layamon, des Autors von „Brut“.

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Im Altenglischen bedeutete lagu (im Plural laga, in der Zusammensetzung lah-) „Ordnung, Regel, die von einer Autorität festgelegt wurde, Vorschrift; ein Gebiet, das nach denselben Gesetzen regiert wird“. Manchmal wurde es auch im Sinne von „Recht, gesetzliches Privileg“ verwendet. Der Begriff stammt aus dem Altnordischen *lagu für „Gesetz“ und ist der kollektive Plural von lag, was so viel wie „Schicht, Maß, Schlag“ bedeutet – also wörtlich „etwas, das festgelegt ist, das Festgelegte oder Bestimmte“.

Es wird angenommen, dass es sich aus dem Urgermanischen *lagam entwickelt hat, was „legen, setzen“ bedeutet (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *legh-, die „sich niederlegen, legen“ bedeutet). Das moderne Wort ist somit ein Zwilling von lay (Substantiv 2), das „das Festgelegte oder Etablierte“ beschreibt.

Im Altenglischen war es eher selten und verdrängte das gebräuchlichere ae sowie gesetnes, die beide etymologisch „etwas, das gesetzt oder festgelegt ist“ bedeuteten.

In der Physik bezeichnete es ab den 1660er Jahren „eine Aussage, die die regelmäßige Ordnung der Dinge beschreibt“. Der Ausdruck Law and order wird seit 1796 verwendet. To lay down the law (1752) ist pleonastisch, da das „Gesetz“ hier biblisches Recht meint, das von der Kanzel verkündet wird. Poor laws sorgten für die Unterstützung von Armen auf Kosten der Öffentlichkeit, während sumptuary laws Übermaß in Kleidung, Nahrung oder Luxusgütern einschränkten.

In den indogermanischen Sprachen ist es üblicher, verschiedene Begriffe für „ein spezifisches Gesetz“ und für „Gesetz“ im allgemeinen Sinne von „Institution oder Gesetzeskörper“ zu verwenden. Ein Beispiel dafür ist das Lateinische: lex bedeutet „ein Gesetz“, während ius „ein Recht“, insbesondere „gesetzliches Recht, Gesetz“ bezeichnet.

Die indogermanischen Wörter für „Gesetz“ stammen meist von Verben ab, die „legen, setzen, stellen“ bedeuten. Dazu gehört das Griechische thesmos (abgeleitet von tithemi „legen, setzen“), das Altenglische dom (von der indogermanischen Wurzel *dhe- „legen, setzen, stellen“), das Litauische įstatymas (von statyti „zum Stehen bringen, aufstellen, einrichten“), das Polnische ustawa (von stać „stehen“) und viele andere. Vergleiche auch das Altenglische gesetnes (siehe oben), statute, das aus dem Lateinischen statuere stammt, sowie das Deutsche Gesetz, das „ein Gesetz, eine Vorschrift“ bedeutet und aus dem Althochdeutschen gisatzida abgeleitet ist, was „eine Festlegung, Bestimmung, Beurteilung“ bedeutet. Hierbei kommt das Verb sezzen (im modernen Deutsch setzen) vor, was „setzen, stellen, legen“ bedeutet.

Wörter, die „Gesetz“ im allgemeinen Sinne beschreiben, bedeuten etymologisch oft „das, was recht ist“, und sind häufig mit Adjektiven verbunden, die „recht“ bedeuten. Diese Adjektive sind oft bildliche Verwendungen von Wörtern, die „gerade“, „aufrecht“, „wahr“, „angemessen“ oder „Brauchtum, Sitte“ bedeuten. Beispiele dafür sind das Griechische nomos (wie in numismatic), das Französische droit, das Spanische derecho, die alle vom Lateinischen directus stammen, sowie das Polnische prawo und das Russische pravo (vom Altkirchenslawischen pravŭ „gerade“, in den nachfolgenden Sprachen „recht“). Auch im Altnordischen gab es rettr, im Altenglischen riht, im Niederländischen recht und im Deutschen Recht (siehe right (Adjektiv 1)).

[L]earn to obey good laws before you seek to alter bad ones [Ruskin, "Fors Clavigera"]
[L]erne, gute Gesetze zu befolgen, bevor du versuchst, schlechte zu ändern [Ruskin, „Fors Clavigera“]

"Ein gefiederter, pflanzenfressender, aufrecht gehender Säugetiermensch der Gattung Homo" [Century Dictionary], Altenglisch man, mann "menschliches Wesen, Person (männlich oder weiblich); mutiger Mann, Held;" auch "Diener, Vasall, erwachsener Mann, der als unter der Kontrolle einer anderen Person stehend betrachtet wird," aus dem Urgermanischen *mann- (auch Quelle von Alt-Sächsisch, Schwedisch, Niederländisch, Althochdeutsch man, Altfriesisch mon, Deutsch Mann, Altnordisch maðr, Dänisch mand, Gotisch manna "Mann"), von der PIE-Wurzel *man- (1) "Mann." Für den Plural, siehe men.

Manchmal mit der Wurzel *men- (1) "denken" verbunden, was den Grundsinn von man "jemand, der Intelligenz hat," ergeben würde, aber nicht alle Linguisten akzeptieren dies. Liberman schreibt zum Beispiel: "Hochwahrscheinlich ist man 'menschliches Wesen' ein säkularisierter göttlicher Name" von Mannus [Tacitus, "Germania," Kap. 2], "der als Vorfahren der Menschheit angesehen wurde."

Die spezifische Bedeutung von "erwachsener Mann der Menschheit" (unterschieden von einer Frau oder einem Jungen) ist im späten Altenglisch (ca. 1000) zu finden; das Altenglische verwendete wer und wif, um die Geschlechter zu unterscheiden, aber wer begann im späten 13. Jh. zu verschwinden und wurde durch man ersetzt. Der universelle Sinn des Wortes bleibt in mankind und manslaughter. Ähnlich hatte das Lateinische homo "menschliches Wesen" und vir "erwachsener männlicher Mensch," aber sie verschmolzen im Vulgärlatein, wobei homo auf beide Bedeutungen ausgedehnt wurde. Eine ähnliche Entwicklung fand in den slawischen Sprachen statt, und in einigen von ihnen hat das Wort sich verengt, um "Ehemann" zu bedeuten. Das PIE hatte zwei andere "Mann"-Wurzeln: *uiHro "Freeman" (Quelle von Sanskrit vira-, Litauisch vyras, Lateinisch vir, Altirisch fer, Gotisch wair; siehe *wi-ro-) und *hner "Mann," ein Titel mehr von Ehre als von *uiHro (Quelle von Sanskrit nar-, Armenisch ayr, Walisisch ner, Griechisch anēr; siehe *ner- (2)).

Man war auch im Altenglischen als unbestimmtes Pronomen, "jemand, Leute, sie." Es wurde um ca. 1200 generisch für "die Menschheit, die Menschen" verwendet. Als Wort der vertrauten Ansprache, ursprünglich oft Ungeduld implizierend, um 1400; daher wahrscheinlich seine Verwendung als Interjektion der Überraschung oder Betonung, seit dem Mittelenglischen, aber besonders beliebt ab dem frühen 20. Jh.

Als "Liebhaber einer Frau," um die Mitte des 14. Jh. Als "erwachsener Mann, der männliche Qualitäten in hohem Maße besitzt," ab dem 14. Jh. Man's man, jemand, dessen Qualitäten von anderen Männern geschätzt werden, ist von 1873. Umgangssprachliche Verwendung von the Man für "der Chef" ist von 1918. man or mouse "mutig sein oder schüchtern sein" stammt aus den 1540er Jahren. Die Bedeutung "Stück, mit dem ein Spiel (insbesondere Schach) gespielt wird" stammt aus ca. 1400.

Man-about-town "Mann der Freizeitklasse, der Clubs, Theater und andere gesellschaftliche Orte besucht" stammt aus 1734. Etwas as one man "einstimmig" zu tun, stammt aus dem späten 14. Jh.

So I am as he that seythe, 'Come hyddr John, my man.' [1473]
So bin ich wie der, der sagt: 'Komm her, John, mein Mann.' [1473]
MANTRAP, a woman's commodity. [Grose, "Dictionary of the Vulgar Tongue," London, 1785]
MANTRAP, ein Besitz einer Frau. [Grose, "Dictionary of the Vulgar Tongue," London, 1785]
At the kinges court, my brother, Ech man for himself. [Chaucer, "Knight's Tale," c. 1386]
Am Hofe des Königs, mein Bruder, Jeder für sich selbst. [Chaucer, "Knight's Tale," ca. 1386]
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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of lawman

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