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Bedeutung von policeman

Polizist; Polizeibeamter; Ordnungshüter

Herkunft und Geschichte von policeman

policeman(n.)

"einer der gewöhnlichen Polizisten, ein Polizeipatrouillenbeamter," 1790, abgeleitet von police (n.) + man (n.).

Verknüpfte Einträge

"Ein gefiederter, pflanzenfressender, aufrecht gehender Säugetiermensch der Gattung Homo" [Century Dictionary], Altenglisch man, mann "menschliches Wesen, Person (männlich oder weiblich); mutiger Mann, Held;" auch "Diener, Vasall, erwachsener Mann, der als unter der Kontrolle einer anderen Person stehend betrachtet wird," aus dem Urgermanischen *mann- (auch Quelle von Alt-Sächsisch, Schwedisch, Niederländisch, Althochdeutsch man, Altfriesisch mon, Deutsch Mann, Altnordisch maðr, Dänisch mand, Gotisch manna "Mann"), von der PIE-Wurzel *man- (1) "Mann." Für den Plural, siehe men.

Manchmal mit der Wurzel *men- (1) "denken" verbunden, was den Grundsinn von man "jemand, der Intelligenz hat," ergeben würde, aber nicht alle Linguisten akzeptieren dies. Liberman schreibt zum Beispiel: "Hochwahrscheinlich ist man 'menschliches Wesen' ein säkularisierter göttlicher Name" von Mannus [Tacitus, "Germania," Kap. 2], "der als Vorfahren der Menschheit angesehen wurde."

Die spezifische Bedeutung von "erwachsener Mann der Menschheit" (unterschieden von einer Frau oder einem Jungen) ist im späten Altenglisch (ca. 1000) zu finden; das Altenglische verwendete wer und wif, um die Geschlechter zu unterscheiden, aber wer begann im späten 13. Jh. zu verschwinden und wurde durch man ersetzt. Der universelle Sinn des Wortes bleibt in mankind und manslaughter. Ähnlich hatte das Lateinische homo "menschliches Wesen" und vir "erwachsener männlicher Mensch," aber sie verschmolzen im Vulgärlatein, wobei homo auf beide Bedeutungen ausgedehnt wurde. Eine ähnliche Entwicklung fand in den slawischen Sprachen statt, und in einigen von ihnen hat das Wort sich verengt, um "Ehemann" zu bedeuten. Das PIE hatte zwei andere "Mann"-Wurzeln: *uiHro "Freeman" (Quelle von Sanskrit vira-, Litauisch vyras, Lateinisch vir, Altirisch fer, Gotisch wair; siehe *wi-ro-) und *hner "Mann," ein Titel mehr von Ehre als von *uiHro (Quelle von Sanskrit nar-, Armenisch ayr, Walisisch ner, Griechisch anēr; siehe *ner- (2)).

Man war auch im Altenglischen als unbestimmtes Pronomen, "jemand, Leute, sie." Es wurde um ca. 1200 generisch für "die Menschheit, die Menschen" verwendet. Als Wort der vertrauten Ansprache, ursprünglich oft Ungeduld implizierend, um 1400; daher wahrscheinlich seine Verwendung als Interjektion der Überraschung oder Betonung, seit dem Mittelenglischen, aber besonders beliebt ab dem frühen 20. Jh.

Als "Liebhaber einer Frau," um die Mitte des 14. Jh. Als "erwachsener Mann, der männliche Qualitäten in hohem Maße besitzt," ab dem 14. Jh. Man's man, jemand, dessen Qualitäten von anderen Männern geschätzt werden, ist von 1873. Umgangssprachliche Verwendung von the Man für "der Chef" ist von 1918. man or mouse "mutig sein oder schüchtern sein" stammt aus den 1540er Jahren. Die Bedeutung "Stück, mit dem ein Spiel (insbesondere Schach) gespielt wird" stammt aus ca. 1400.

Man-about-town "Mann der Freizeitklasse, der Clubs, Theater und andere gesellschaftliche Orte besucht" stammt aus 1734. Etwas as one man "einstimmig" zu tun, stammt aus dem späten 14. Jh.

So I am as he that seythe, 'Come hyddr John, my man.' [1473]
So bin ich wie der, der sagt: 'Komm her, John, mein Mann.' [1473]
MANTRAP, a woman's commodity. [Grose, "Dictionary of the Vulgar Tongue," London, 1785]
MANTRAP, ein Besitz einer Frau. [Grose, "Dictionary of the Vulgar Tongue," London, 1785]
At the kinges court, my brother, Ech man for himself. [Chaucer, "Knight's Tale," c. 1386]
Am Hofe des Königs, mein Bruder, Jeder für sich selbst. [Chaucer, "Knight's Tale," ca. 1386]

In den 1530er Jahren bezeichnete der Begriff „Polizei“ die Regelung und Kontrolle einer Gemeinschaft, ähnlich wie das Wort policy (n.1). Er stammt aus dem Mittelfranzösischen police, was so viel wie „organisierte Regierung“ oder „zivile Verwaltung“ bedeutete und im späten 15. Jahrhundert verwendet wurde. Dieses französische Wort wiederum hat seine Wurzeln im Lateinischen politia, was „zivile Verwaltung“ heißt, und geht letztlich auf das Griechische polis zurück, das „Stadt“ bedeutet (siehe polis).

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff in England vor allem für „zivile Verwaltung“ verwendet. Die spezifische Anwendung auf die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Durchsetzung von Gesetzen in einer Gemeinschaft“ kam 1716 aus dem Französischen (spätes 17. Jahrhundert) und bezog sich ursprünglich im Englischen auf Frankreich oder andere ausländische Staaten.

Die Vorstellung von „einer organisierten zivilen Kraft zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhinderung und Aufdeckung von Verbrechen“ entwickelte sich bis 1800. Die erste so genannte Polizei in England war die Marine Police, die 1798 gegründet wurde, um Waren im Hafen von London zu schützen. Der Begriff „eine Gruppe von Beamten, die mit der Durchsetzung von Gesetzen und der Verbrechensbekämpfung betraut ist“ wurde 1810 geprägt.

In its most common acceptation, the police signifies the administration of the municipal laws and regulations of a city or incorporated town or borough by a corps of administrative or executive officers, with the necessary magistrates for the immediate use of force in compelling obedience and punishing violation of the laws, as distinguished from judicial remedies by action, etc. The primary object of the police system is the prevention of crime and the pursuit of offenders; but it is also subservient to other purposes, such as the suppression of mendicancy, the preservation of order, the removal of obstructions and nuisances, and the enforcing of those local and general laws which relate to the public health, order, safety, and comfort. [Century Dictionary, 1895]
In seiner gebräuchlichsten Bedeutung bezeichnet the police die Verwaltung der kommunalen Gesetze und Vorschriften einer Stadt oder Gemeinde durch ein Korps von Verwaltungs- oder Exekutivbeamten, unterstützt von den notwendigen Magistraten, die befugt sind, bei Gesetzesverstößen sofortige Maßnahmen zu ergreifen und Strafen zu verhängen. Dies unterscheidet sich von gerichtlichen Verfahren, die auf Klagebasis beruhen. Das Hauptziel des Polizeisystems ist die Verbrechensprävention und die Verfolgung von Straftätern. Daneben dient es auch anderen Zwecken, wie der Bekämpfung von Bettelunwesen, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Beseitigung von Hindernissen und Belästigungen sowie der Durchsetzung von Gesetzen, die die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und den Komfort betreffen. [Century Dictionary, 1895]

Im Verfassungsrecht bezeichnet police power die Befugnis eines Staates, die bürgerlichen Freiheiten einzuschränken und über private Rechte hinweg zu regieren, insbesondere um das Gemeinwohl zu fördern oder zu schützen. Der Ausdruck Police state, also „ein Staat, der durch eine nationale Polizei kontrolliert wird“, wurde erstmals 1865 im Zusammenhang mit Österreich dokumentiert. Police action im internationalen Kontext, das heißt „militärische Intervention ohne Kriegserklärung, angeblich zur Bekämpfung von Gesetzlosigkeit“, entstand 1933. Der Begriff Police officer wurde 1794 in amerikanischem Englisch belegt. Police station tauchte 1817 auf. Police dog ist aus dem Jahr 1908 überliefert.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of policeman

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