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Bedeutung von manslaughter
Herkunft und Geschichte von manslaughter
manslaughter(n.)
Im frühen 14. Jahrhundert bezeichnete der Begriff „Manslaughter“ die „Tat, das Verbrechen oder die Sünde, einen anderen Menschen zu töten“, unabhängig davon, ob im Kampf oder nicht. Er entstand aus der Kombination von man (Substantiv) und slaughter (Substantiv). Nach und nach verdrängte er das ältere Wort manslaught, das aus dem Altenglischen manslæht (Anglian) und manslieht (West-Saxon) stammt. Diese Begriffe leiten sich von slæht und slieht ab, was so viel wie „Tötung“ bedeutet (siehe auch slay (Verb)). Im Mittelenglischen gab es außerdem Ausdrücke wie man-quelling, was „Mord, Totschlag“ bedeutete (spätes 14. Jahrhundert), sowie slaughter-man (ebenfalls spätes 14. Jahrhundert), was „Henker“ oder „Metzger“ bezeichnete.
Etymologisch lässt sich der Begriff mit dem lateinischen homicide vergleichen. In der rechtlichen Verwendung wird er jedoch meist von murder unterschieden und auf „einfachen Totschlag, die rechtswidrige Tötung eines anderen ohne vorsätzliche oder heimtückische Absicht“ beschränkt.
Manslaughter differs from murder in not proceeding from malice prepense or deliberate, which is essential to constitute murder. It differs from excusable homicide, being done in consequence of some unlawful act, whereas excusable homicide happens in consequence of misadventure. Manslaughter has been distinguished as voluntary, where the killing was intentional in a sudden heat or passion without previous malice; and involuntary, where it was not intentional, but the slayer was at the time engaged in an unlawful act less than a felony, or doing a lawful act in an unlawful manner. [Century Dictionary]
Manslaughter unterscheidet sich vom Mord dadurch, dass es nicht aus vorsätzlicher oder geplanter Bosheit resultiert, was entscheidend für die Definition von Mord ist. Es unterscheidet sich auch vom entschuldbaren Totschlag, da es aus einer rechtswidrigen Handlung heraus geschieht, während entschuldbarer Totschlag aus einem Unglück heraus entsteht. Man unterscheidet beim Manslaughter zwischen voluntary (freiwillig), wenn die Tötung in einem plötzlichen Affekt oder einer Leidenschaft ohne vorherige Bosheit geschah, und involuntary (unfreiwillig), wenn die Tötung nicht absichtlich war, der Täter sich jedoch zu diesem Zeitpunkt in einer weniger schweren rechtswidrigen Handlung befand oder eine legale Handlung auf rechtswidrige Weise ausführte. [Century Dictionary]
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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of manslaughter
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