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Bedeutung von disclaimer

Haftungsausschluss; Ablehnung; Widerruf

Herkunft und Geschichte von disclaimer

disclaimer(n.)

"denial of a claim," Mitte des 15. Jahrhunderts, aus dem anglo-französischen disclaimer "Ablehnung, Verweigerung," ein Infinitiv, der im Französischen als Substantiv verwendet wird (siehe disclaim). Vergleiche waiver.

Verknüpfte Einträge

Um 1400 taucht das Wort disclaimen auf, was so viel bedeutet wie „einen rechtlichen Anspruch ablehnen, aufgeben oder zurückweisen“. Ursprünglich wurde es im feudalrechtlichen Kontext verwendet und stammt aus dem anglo-französischen disclaimer (um 1300) sowie dem altfranzösischen desclamer, was „ablehnen, verleugnen“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus des- (siehe dis-) und clamer, was „beanspruchen“ heißt, und hat seinen Ursprung im lateinischen clamare, das „herausrufen, schreien, verkünden“ bedeutet. Dieses wiederum leitet sich von der indogermanischen Wurzel *kele- (2) ab, die „schreien“ bedeutet. Die Bedeutung „jede Verbindung abstreiten, als nicht zu einem selbst gehörend ablehnen“ entwickelte sich in den 1590er Jahren. Verwandte Formen sind Disclaimed und disclaiming.

„Act of waiving“, 1620er Jahre (in der modernen Verwendung oft kurz für waiver clause); stammt aus dem anglo-französischen Rechtsgebrauch, wo der Infinitiv als Substantiv verwendet wird (siehe waive). Die spezifische Bedeutung im Sportverein-Kontext von waivers ist seit 1907 belegt, im Baseball (der waiver clause ist bereits von 1894).

Weitere Beispiele für die Substantivierung von Infinitiven im anglo-französischen Juristendeutsch sind disclaimer, merger, rejoinder, misnomer, ouster, retainer, attainder.

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    angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of disclaimer

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