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Bedeutung von lien

Recht auf Zurückbehaltung von Eigentum bis zur Begleichung einer Schuld; rechtlicher Anspruch auf eine Immobilie

Herkunft und Geschichte von lien

lien(n.)

"Das Recht, das Eigentum eines anderen zu behalten, bis eine Schuld beglichen ist," 1530er Jahre, aus dem Französischen lien "ein Band oder eine Verbindung" (12. Jahrhundert), abgeleitet vom Lateinischen ligamen "Bindung," von ligare "binden, verbinden" (aus der urindoeuropäischen Wurzel *leig- "binden, fesseln"). Im Mittelenglischen fand sich das Wort sowohl in der wörtlichen Bedeutung "eine Bindung, Fessel" als auch bildlich für "moralische Einschränkung."

Verknüpfte Einträge

Der protoindoeuropäische Wortstamm bedeutet „binden, verbinden.“

Er könnte Teil folgender Wörter sein: alloy; ally; colligate; deligate; furl; league (n.1) „Allianz“; legato; liable; liaison; lien; lictor; ligand; ligament; ligate; ligation; ligature; oblige; rally (v.1) „zusammenbringen“; religion; rely.

Er könnte auch die Quelle sein für: Latein ligare „binden“; Albanisch lidh „ich binde“; und möglicherweise Mittelniederdeutsch lik „Band“ sowie Mittelhochdeutsch geleich „Gelenk, Glied.“

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of lien

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